14.11.23 | News

Produktionsstopp herkömmlicher Leuchtstofflampen

Wichtige Info für kommunale Akteure: Ab 2023 verbietet das EU-Recht endgültig die weitere Produktion von Leuchtstofflampen mit Quecksilber und bestimmten Halogenlampen.

Die Verwendung von Quecksilber in Elektro- oder Elektronikgeräten ist seit über 15 Jahren untersagt. Es ist ein giftiges Schwermetall, das umwelt- und gesundheitsschädlich ist. Während es bisher noch Ausnahmen für einige Typen von Leuchtstofflampen gab, verbietet das EU-Recht ab 2023 nun endgültig die weitere Produktion dieser Lampen. Lagerware darf jedoch weiterhin verwendet, verkauft oder erworben werden. Konkret gilt der Produktionsstopp ab dem 25. Februar 2023 für sogenannte Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel und Leuchtstofflampen in Ringform (Typ T5). Das Produktionsverbot für Leuchtstofflampen in Röhrenform (Typen T5 und T8) greift ab dem 25. August 2023. Auf Basis der EU-Ökodesign-Verordnung folgen ab 1. September Halogen-Pins (G4, GY6.35 und G9), die die Effizienzmindestanforderungen nicht mehr erfüllen.

Als Alternative bietet sich der Einsatz moderner LED-Leuchtmittel an, die dazu ohne schädliche Chemikalien wie Quecksilber auskommen und umweltfreundlicher sind. Förderungen für Nichtwohngebäude gibt es zum Beispiel bei der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" unter dem Punkt Anlagentechnik (15 % der förderfähigen Ausgaben) oder für kommunale Akteure im Rahmen der "Kommunal-Richtlinie" (25 % der förderfähigen Gesamtausgaben).

 

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