
18.02.26 | News
Heizungstausch bei Gasetagenheizungen: Was Eigentümer und WEG jetzt wissen müssen
Der Heizungstausch in Mehrfamilienhäusern mit Gasetagenheizungen wird zur großen Zukunftsfrage: Neue gesetzliche Vorgaben, attraktive Förderprogramme und klare Fristen machen jetzt eine rechtzeitige Entscheidung wichtiger denn je. Ob zentral oder dezentral – Eigentümerinnen und Eigentümer und WEG stehen vor entscheidenden Weichenstellungen. Hier erfahren Sie, was das GEG für Sie bedeutet und welche Beratungs- und Fördermöglichkeiten infrage kommen können.
Der Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme rückt für viele Eigentümerinnen und Eigentümer in Mehrfamilienhäusern mit Gasetagenheizungen in greifbare Nähe. Durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten seit 2024 klare Regeln, die einen schrittweisen Wechsel hin zu Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien vorsehen. Besonders für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bedeutet das: frühzeitig planen, rechtzeitig entscheiden und Fördermöglichkeiten nutzen.
Neue Vorgaben und Fristen
In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen neue Heizungen spätestens nach dem 30. Juni 2026 den 65‑Prozent-Erneuerbaren-Anteil erfüllen. Unter 100.000 Einwohnern gilt diese Pflicht nach dem 30. Juni 2028. Fällt eine Gasetagenheizung vorher aus, kann neben der grünen Heizung vorübergehend noch eine gebrauchte fossile Ersatzheizung eingebaut werden – bei Ausfällen nach den Stichtagen startet jedoch eine fünfjährige Entscheidungsfrist. Innerhalb dieser Zeit muss festgelegt werden, ob das Gebäude künftig zentral über ein Wärmenetz oder Wärmepumpe oder weiterhin dezentral mit 65‑Prozent-Erneuerbaren-Anteil beheizt wird.
Besondere Anforderungen für WEG
Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Abstimmung besonders wichtig, da Etagenheizungen und Leitungen häufig zum Gemeinschaftseigentum gehören. Sobald die erste Heizung nach Abschluss der örtlichen Wärmeplanung ausfällt, muss die Verwaltung unverzüglich eine Eigentümerversammlung einberufen, um über die künftige Wärmeversorgung zu beraten. Auch hier gelten fünf Jahre Entscheidungszeit.
Beratung und Förderung nutzen
Um die beste Entscheidung als Eigentümerin oder Eigentümer oder WEG für das eigene Gebäude zu treffen, stehen verschiedene staatlich geförderte Beratungsangebote zur Verfügung – von der kostengünstigen Energieberatung der Verbraucherzentrale bis zum detaillierten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).
Außerdem gibt es folgende Förderprogramme für:
- Heizungen mit Erneuerbaren oder Anschluss ans Gebäude-/Wärmenetz vom BMWK (bei Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahme (BEG EM) bei der KfW beantragen)
- Sanierungen an der Gebäudehülle (Fenster, Dach, Außenwände) durch das BAFA
Weitere Informationen finden Sie auf der Website vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Hier haben wir außerdem Informationen zu verschiedenen dezentralen Heizsystemen verständlich für Sie zusammengefasst.
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