
06.10.26 | News
EmpCo: Neue gesetzliche Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen von Unternehmen
Seit dem 27. September 2026 gelten neue Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Unternehmenskommunikation. Die sogenannte EmpCo-Richtlinie soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Aussagen und Greenwashing schützen.
Betroffen sind vor allem allgemeine Umweltaussagen wie beispielsweise „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „grün“ oder „nachhaltig“. Unternehmen müssen künftig noch genauer darauf achten, dass solche Aussagen konkret, nachvollziehbar und belegbar sind. Besondere Anforderungen gelten außerdem für Klimaziele, Nachhaltigkeitssiegel und Aussagen, die auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruhen.
Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Aussage im Rahmen einer geschäftlichen Handlung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern erfolgt bzw. mit der Vermarktung eigener oder fremder Produkte und Dienstleistungen zusammenhängt.
Die Regelungen betreffen nicht nur Produktverpackungen und klassische Werbung, sondern können auch Websites, Social-Media-Beiträge, Broschüren, Veranstaltungen und weitere Formen der Unternehmenskommunikation erfassen.
Das Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU) vom Bayerischen Landesamt für Umwelt hat dazu eine praktische Handlungshilfe herausgegeben.
Dieser fasst die wichtigsten Änderungen zusammen und bietet Unternehmen eine erste Orientierung.
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