Fragebogen für Gewerbe Markt Rohr in Niederbayern

Datenabfrage Gewerbe & Industrie Wärmeplanung Markt Rohr i.NB

Guten Tag!

Die Gemeinden in Deutschland sind durch das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Dafür benötigen wir Ihre Mithilfe!

Ein kommunaler Wärmeplan kann nur auf Basis einer umfassenden Datengrundlage erstellt werden. Dazu gehören insbesondere Informationen zu den Gebäuden im Gemeindegebiet, beispielsweise zum Energieverbrauch für Wärme. Bei gebäudescharfen Informationen von Unternehmen kann es sich dabei ggf. um Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handeln. Im Umgang mit diesen Daten besteht für alle handelnden Akteure eine besondere Sorgfaltspflicht. 

Mit der Übermittlung von Daten über dieses Formular erklären Sie sich mit unseren Bedingungen zum Datenschutz einverstanden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: 

Anton Dechant, Energieagentur Regensburg
Tel: 0941/298 44 91 - 27
dechant@energieagentur-regensburg.de

Fragebogen Markt Rohr in Niederbayern

Rohr Fragebogen Gewerbe

Angaben zum Absendenden

*Pflichtangaben

Schritt 1:

Beginnen wir mit einigen grundlegenden Fragen. Diese helfen uns abzuschätzen, welche Rolle Ihr Unternehmen bei der kommunalen Wärmeplanung einnimmt.

Welche Technologien werden zur Wärmeerzeugung in Ihrem Unternehmen eingesetzt?
Schritt 2:

Nun einige detaillierte Fragen. Haben Sie die exakten Werte gerade nicht vorliegen? Kein Problem, geben Sie einfach eine grobe Abschätzung an.

Energieverbrauch:

Bitte machen Sie jetzt Angaben zum Energieverbrauch Ihres Unternehmens. Wenn möglich, mitteln Sie Ihren Verbrauch über die letzten drei Jahre.
Haben Sie die exakten Werte gerade nicht vorliegen? Kein Problem, geben Sie einfach eine grobe Abschätzung an.


Bei Biomasse beachten:
1) Bitte Brennstoff mit angeben.
2) Kombinationen möglich!
Falls Sie z. B. neben Pellets zusätzlich einen Kamin mit Brennholz verwenden, Energieverbrauch für beide Heizsysteme hier eintragen.

Schritt 3:

Zu guter Letzt haben Sie noch die Möglichkeit uns weitere Details und Anmerkungen mitzuteilen.

Das war es schon - vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Übersenden Sie uns jetzt Ihre Daten und gestalten Sie mit uns zusammen die Wärmewende.

Ihre Daten sind geschützt und bei uns in guten Händen!

Bei der Darstellung der Wärmedichten im Rahmen einer Wärmeplanung müssen die Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten berücksichtigt werden (§7d Absatz 3 und §7e Absatz 5 KSG BW). Das heißt konkret: Aus der veröffentlichten Darstellung dürfen keine Rückschlüsse auf Energieverbrauch und Energieversorgung einzelner Bürgerinnen und Bürger möglich sein. Ähnliches gilt für die Veröffentlichung von Information über Nichtwohngebäude. Es dürfen keine Rückschlüsse auf den Geschäftsbetrieb (Produktionskapazität, Auslastung, Produktionsschwankungen und weiteres) möglich sein. Um dies zu gewährleisten, ist es bewährt, dass mindestens fünf Gebäude in der Darstellung des Wärmeplans zu einer Einheit zusammengefasst werden. Für diese Gebäudegruppen wird dann ein mittlerer Wärmebedarf dargestellt. Rückschlüsse auf die Verbräuche einzelner Verbraucher sind somit ausgeschlossen.

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