*Pflichtangaben
Beginnen wir mit einigen grundlegenden Fragen. Diese helfen uns abzuschätzen, welche Rolle Ihr Unternehmen bei der kommunalen Wärmeplanung einnimmt.
Nun einige detaillierte Fragen. Haben Sie die exakten Werte gerade nicht vorliegen? Kein Problem, geben Sie einfach eine grobe Abschätzung an.
Bitte machen Sie jetzt Angaben zum Energieverbrauch Ihres Unternehmens. Wenn möglich, mitteln Sie Ihren Verbrauch über die letzten drei Jahre. Haben Sie die exakten Werte gerade nicht vorliegen? Kein Problem, geben Sie einfach eine grobe Abschätzung an.
Zu guter Letzt haben Sie noch die Möglichkeit uns weitere Details und Anmerkungen mitzuteilen.
Übersenden Sie uns jetzt Ihre Daten und gestalten Sie mit uns zusammen die Wärmewende.
Bei der Darstellung der Wärmedichten im Rahmen einer Wärmeplanung müssen die Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten berücksichtigt werden (§7d Absatz 3 und §7e Absatz 5 KSG BW). Das heißt konkret: Aus der veröffentlichten Darstellung dürfen keine Rückschlüsse auf Energieverbrauch und Energieversorgung einzelner Bürgerinnen und Bürger möglich sein. Ähnliches gilt für die Veröffentlichung von Information über Nichtwohngebäude. Es dürfen keine Rückschlüsse auf den Geschäftsbetrieb (Produktionskapazität, Auslastung, Produktionsschwankungen und weiteres) möglich sein. Um dies zu gewährleisten, ist es bewährt, dass mindestens fünf Gebäude in der Darstellung des Wärmeplans zu einer Einheit zusammengefasst werden. Für diese Gebäudegruppen wird dann ein mittlerer Wärmebedarf dargestellt. Rückschlüsse auf die Verbräuche einzelner Verbraucher sind somit ausgeschlossen.