Fragebogen für Bürgerinnen und Bürger Stadt Deggendorf

Datenabfrage Gebäudeeigentümer - Wärmeplanung Stadt Deggendorf

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Deutschland hat das Ziel, eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 zu erreichen. Für eine gute Planung einer kosteneffizienten und sicheren Wärmeversorgung sind die Kommunen zur Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet.

Hierbei wird untersucht, wie hoch der derzeitige Wärmebedarf im kommunalen Gebiet ist und welche erneuerbaren Energieformen vor Ort zur Verfügung stehen, um diesen zu decken.

Dafür benötigen wir Ihre Mithilfe! Für eine aussagekräftige Wärmeplanung ist es unerlässlich, den aktuellen Stand der Wärmeversorgung zu kennen. Aus diesem Grund bitten wir Sie herzlich, die nachfolgenden Fragen soweit wie möglich zu beantworten.

Weitere Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf der Webseite der Stadt Deggendorf in den FAQs.

Mit der Übermittlung von Daten über dieses Formular erklären Sie sich mit unseren Bedingungen zum Datenschutz einverstanden. Ihre Daten bleiben anonym und werden ausschließlich zur Erarbeitung des Wärmeplans genutzt. Daten zu einzelnen Gebäuden werden nicht veröffentlicht sondern dienen nur der Einteilung in größere Wärmeversorgungsgebiete.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: 

Florian Laumbacher, Energieagentur Regensburg
Tel: 0941/298 44 91 - 33
laumbacher@energieagentur-regensburg.de

Bürger-Fragebogen Stadt Deggendorf

Fragebogen Bürger

Angaben zum Absendenden
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Wärmeverbrauch (Mehrfachnennung möglich)

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Zukünftige Planungen
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Jahr der letzten Sanierung bzgl. Wärme

Das war es schon - vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Übersenden Sie uns jetzt Ihre Daten und gestalten Sie mit uns zusammen die Wärmewende.

Ihre Daten sind geschützt und bei uns in guten Händen!

Bei der Darstellung der Wärmedichten im Rahmen einer Wärmeplanung müssen die Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten berücksichtigt werden (§7d Absatz 3 und §7e Absatz 5 KSG BW). Das heißt konkret: Aus der veröffentlichten Darstellung dürfen keine Rückschlüsse auf Energieverbrauch und Energieversorgung einzelner Bürgerinnen und Bürger möglich sein.

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