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Liebe Mitgliedskommunen, sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
das Gebäudeenergiegesetz wurde mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) umfassend geändert und umbenannt. Das Gesetz wurde am 28. Juli 2026 verkündet. Die zentralen Änderungen zum Heizungstausch gelten seit dem 29. Juli 2026; weitere Regelungen treten gestaffelt ab 2027, 2028 und 2030 in Kraft.
Für Kommunen ergeben sich daraus zwei unterschiedliche Aufgabenfelder:
► Informationen für Bürgerinnen und Bürger – insbesondere im Zusammenhang mit der kommunalen Wärmeplanung – sollten aktualisiert werden.
► Neue Anforderungen für kommunale Gebäude, Neubauvorhaben, Energieausweise, Photovoltaikanlagen und die energetische Bewertung des Gebäudebestands entstehen schrittweise.
Das folgende Dokument fasst die wesentlichen Änderungen kompakt zusammen und zeigt, welche Vorbereitungen sich für Verwaltung und kommunales Gebäudemanagement bereits jetzt empfehlen.
Aktuelle Informationen zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Zudem stellen wir Ihnen einen Bericht mit den wichtigsten Änderungen für Privathaushalte zur Verfügung, den Sie gerne in Ihren öffentlichen Kanälen (z.B. Gemeindeblatt) teilen können. Dort wird auch noch einmal auf die kostenfreie Beratungsmöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger bei der Energieagentur Regensburg hingewiesen.
Bürgerinformation zum GModG
Foto_Beratung (Bildnachweis: Christian Kaister, Stadt Regensburg)
Wichtig ist: Die kommunale Wärmeplanung bleibt verpflichtend und behält ihre Bedeutung als strategischer Rahmen für Infrastruktur- und Investitionsentscheidungen. Sie verpflichtet einzelne Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer jedoch nicht unmittelbar zum Einbau einer bestimmten Heizung.
Bei fachlichen Fragen, der Prüfung einzelner Liegenschaften oder der Überführung der Wärmeplanung in konkrete Projekte stehen wir Ihnen als Ihr unabhängiger Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das Team der Energieagentur Regensburg
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