Gesetze

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EEG

Das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien, landläufig Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) genannt, trat im Jahre 2000 in Kraft und wurde 2009 novelliert. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil an erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung auszubauen. Dieser Anteil soll bis 2020 mindestens 30% betragen. Dabei verpflichtet der Gesetzgeber Stromnetzbetreiber dazu, den Betreibern von Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien diesen zu festgelegten Tarifen ab zu kaufen. Die Höhe des Tarifs ist abhängig von der Art und der Leistung der Anlage zur Energieerzeugung (Photovoltaik, Biogas, Wind, Wasser, etc.). Zudem gibt es speziell für Biogasanlagen diverse Bonusvergütungen. Die Höhe der verschiedenen Biogasboni finden Sie hier.

Die Zahlungen sind für neue Anlagen in der Regel auf 20 Jahre garantiert. Somit hat der Betreiber Planungs- und Investitionssicherheit.

EEG als Download auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt

KWKG


Das Kraftwärmekopplungsgesetz, aus dem Jahr 2002, hat zum Ziel, den Anteil an Strom aus Kraftwärmekopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auszubauen. Ebenso wie beim EEG werden hierbei die Stromnetzbetreiber verpflichtet Strom aus KWK-Anlagen den Betreibern dieser Anlagen abzunehmen. Gefördert werden sowohl Abfall-KWK-Anlagen, als auch KWK-Anlagen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden. Seit der Novellierung im Jahre 2009 ist es möglich auch selbst verbrauchten Strom vergütet zu bekommen.

KWKG als Download auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt

EEWärmeG


Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz verpflichtet bei Neubauten den Wärmebedarf anteilig mit einer regenerativen Energiequelle zu decken. Die Höhe des Anteils hängt hierbei von der genutzten Energieform ab. Zur Verfügung stehen hauptsächlich Solarenergie, Geothermie, Umweltwärme, feste, gasförmige und flüssige Biomasse. Der Anteil an Solarenergie muss 15% betragen, der Anteil bei gasförmiger Biomasse 30%. Die restlichen Energieformen müssen einem 50%igen Anteil der Wärmeenergie entsprechen.

EEWärmeG als Download auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt

EnEV


Die Energieeinsparverordnung beschäftigt sich hauptsächlich mit der energetischen Konzeptionierung von Neubauten, bzw. Renovierungen oder Erweiterungen von Gebäuden. Es werden sowohl Einsparmaßnahmen mittels Wärmedämmung, aber auch mittels effizienterer Anlagentechnik (Kühl-, Heizungs-, Raumluft- oder Beleuchtungstechnik) darin beschrieben. Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der Energieeinsparverordnung ein Energiebedarfsausweis auszustellen.

Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden.

 

weitere Informationen zur EnEV und Download auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

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Veranstaltungen

Themenvortrag
Windkraftanlagen

  • Termin:
    Dienstag, 28.02.2012
    18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
  • Ort: Energieagentur Regensburg

Anmeldung erforderlich unter Tel. 0941/29844910 oder Email

⇒ weitere Veranstaltungen

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