Energieeffizient Bauen und Sanieren
KfW-Bankengruppe:
- Programm: Energieeffizient Sanieren
- Kredit (151/152) oder Investitionszuschuss (430)
- Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
- Einzelmaßnahmen(kombinationen) werden über das Programm "Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss" (Nr. 430)
- Sonderförderung (431)
- Zuschuss für qualifizierte Baubegleitung
- Austausch von Nachtspeicherheizungen
- Optimierung der Wärmeverteilung im Rahmen bestehender Heizungsanlagen
- Kredit (151/152) oder Investitionszuschuss (430)
- Programm: Energieeffizient Bauen
- Kredit (153): bei Bau oder Kauf eines KfW-Effizienzhauses 70 oder besser)
- Programm: Wohnraum modernisieren
- Kredit: Standard (141) oder Altersgerecht Umbauen (155)
- Erneuerung von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten
- Instandsetzungsmaßnahmen zur Behebung baulicher Mängel (z.B. Fenster, Fußböden etc.)
- Kredit: Standard (141) oder Altersgerecht Umbauen (155)
Förderdarlehen sowie Investitionszuschüsse der KfW sind stets vor Durchführung der Maßnahme zu stellen. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist das Programm „Energieeffizient Sanieren – Sonderförderung (431)“, da der Antrag hier innerhalb von 6 Monaten nach dem Umbau zu stellen ist.
Antragsstellung für Darlehen (Programme 141, 151, 152, 153, 154, 155) erfolgt über die Hausbank.
Zuschüsse (Programme 430, 431) sind direkt bei der KfW zu beantragen.
weitere Informationen durch die KfW
Bayerisches Modernisierungsprogramm
Für Gebäude, die am 31.12. des Jahres der Antragstellung älter als 25 Jahre sind und mind. 3 Mietwohnungen, bzw. bei Altenpflegeeinrichtungen mind. 8 Pflegeplätze umfassen:
Darlehen mit 10 Jahren Zinsfestschreibung. Der Zinssatz ist durch das Zusammenwirken der KfW und des Freistaats Bayern stets günstiger als für die über die Hausbank durchgeleiteten KfW-Darlehen.
Finanziert werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten.
Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Regierung.
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